und · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum Rückgriff nach § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (Unterhaltsvorschussdatenerhebungs- und -übermittlungsverordnung – UVG-DEÜVO)

Ausfertigungsdatum:
29.08.2020
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.