Nordrhein-Westfalen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau

Ausfertigungsdatum:
29.04.2010
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

(1) Dem am 25. Januar 2010 in Mainz und am 18. Januar 2010 in Düsseldorf unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau – Anlage zu diesem Gesetz – wird zugestimmt. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, wird vom Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Finanzminister Der Innenminister Der Ministerfür Bauen und Verkehr Die Justizministerin

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.