Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG-ZustVO)
- Ausfertigungsdatum:
- 29.02.2024
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die zuständige Behörde im Sinne des Bürgerenergiegesetzes NRW vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1386). Sie ist für die Überwachung und Durchsetzung der Pflichten aus diesem Gesetz zuständig. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift des für Energie zuständigen Ministeriums.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Ministerin fürWirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.