Verordnung über den Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Aktenführung in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Straf- und Bußgeldverfahren im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Einführungszeitpunktverordnung Straf- und Bußgeldverfahren – eAktEVO StrafOWi)
- Ausfertigungsdatum:
- 28.07.2023
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.