Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Zusammenfassung der Verfahren über Rechtsentscheide in Mietsachen

Ausfertigungsdatum:
28.04.2005
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Verfahren über Rechtsentscheide in Mietsachen werden für das Land Nordrhein-Westfalen dem Oberlandesgericht Hamm zugewiesen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 196 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.