Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit des Finanzministers für die Kürzung der Anwärterbezüge der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 28.04.2005
Die Zuständigkeit für die Herabsetzung des Anwärtergrundbetrages nach der vorbezeichneten Vorschrift wird auf die Oberfinanzdirektionen übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2009 zu berichten. Der Finanzministerdes Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges(Artikel 270 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.