Nordrhein-Westfalen

Verordnung über Sitz und Bezirk der Ämter für Agrarordnung

Ausfertigungsdatum:
28.04.2005
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Sitz und Bezirk der Ämter für Agrarordnung werden nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verordnung bestimmt. (Anlage)

§ 2

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. April 1994 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2010 außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Umwelt,Raumordnung und Landwirtschaft Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 196 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.