Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen an die Regierungspräsidenten zum Zwecke der Beihilfenbearbeitung
- Ausfertigungsdatum:
- 28.04.2005
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.