Verordnung über die Errichtung der Fachhochschule für Finanzen
- Ausfertigungsdatum:
- 28.04.2005
Als Ausbildungseinrichtung für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Steuerverwaltung wird im Geschäftsbereich des Finanzministers die Fachhochschule für Finanzen errichtet
Die Fachhochschule für Finanzen hat ihren Sitz in Nordkirchen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1976 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Der Finanzministerdes Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 270 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.