Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde nach der Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
- Ausfertigungsdatum:
- 28.04.2005
Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs vom 9. September 1976 (BGBl. I S. 2730) ist der Regierungspräsident.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die zuständige oberste Landesbehörde hat gegenüber der Landesregierung zum 30. Juni 2009 Bericht über die Wirksamkeit dieser Verordnung zu erstatten. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 270 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.