Verordnung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter im Lande Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 28.04.2005
Staatliche Rechnungsprüfungsämter
Die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben ihren Sitz in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Sie führen die Bezeichnung Staatliches Rechnungsprüfungsamt Arnsberg, Staatliches Rechnungsprüfungsamt Detmold, Staatliches Rechnungsprüfungsamt Düsseldorf, Staatliches Rechnungsprüfungsamt Köln, Staatliches Rechnungsprüfungsamt Münster, Staatliches Rechnungsprüfungsamt für Steuernin Münster.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Die Präsidentin oder der Präsident des Landesrechnungshofs hat gegenüber der Landesregierung zum 31. Oktober 2009 Bericht über die Erfahrungen mit dieser Verordnung zu erstatten. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 196 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.