Gesetz zur Errichtung des Landesversicherungsamtes Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 28.04.2005
Das Landesversicherungsamt Nordrhein-Westfalen wird als Landesoberbehörde mit Sitz in Essen errichtet.
Das Oberversicherungsamt wird in das Landesversicherungsamt eingegliedert.
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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.