Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Errichtung des Landesversicherungsamtes Nordrhein-Westfalen

Ausfertigungsdatum:
28.04.2005
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Das Landesversicherungsamt Nordrhein-Westfalen wird als Landesoberbehörde mit Sitz in Essen errichtet.

§ 2

Das Oberversicherungsamt wird in das Landesversicherungsamt eingegliedert.

§ 3

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten §§ 3 bis 5 entfallen; Änderungsvorschriften.

§ 4

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten §§ 3 bis 5 entfallen; Änderungsvorschriften.

§ 5

Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten §§ 3 bis 5 entfallen; Änderungsvorschriften.

§ 6

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.