InsStatVO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Form der den Amtsgerichten nach dem Insolvenzstatistikgesetz zu übermittelnden Angaben (Insolvenzstatistikverordnung - InsStatVO)

Ausfertigungsdatum:
28.02.2013
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.