Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 28.01.2021
Lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen
Lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sind die Organisationseinheiten, deren Aufgaben die Aufrechterhaltung des Betriebs und der Funktionsfähigkeit der Informations- und Kommunikationstechnik sind und deren Ausfall die Tätigkeit der obersten Landesbehörden sowie der zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen unmittelbar erheblich beeinträchtigen würde.
Inkrafttreten, Berichtspflicht
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2028 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung. Der Minister für Wirtschaft, Innovation,Digitalisierung und Energiedes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.