Verordnung über die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu bildenden Fachkammern (Fachsenate)
- Ausfertigungsdatum:
- 27.09.2003
Zuständigkeit
Die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen beruft die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der nach § 84 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bei den Verwaltungsgerichten des ersten und zweiten Rechtszuges zu bildenden Fachkammern (Fachsenate).
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.