Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die nach dem Landespersonalvertretungsgesetz zu bildenden Fachkammern (Fachsenate)

Ausfertigungsdatum:
27.09.2003
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.