Verordnung über die Zusammenfassung von Geschäften des Bereitschaftsdienstes bei den Amtsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen (Bereitschaftsdienst - VO - § 22c GVG)
- Ausfertigungsdatum:
- 27.05.2014
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.