und Verbundstudien – RVO NRW · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Aufbereitung und technische Umsetzung, den Vertrieb und den Bezug der Inhalte von Fern- und Verbundstudien sowie von Gebühren nach den §§ 9 bis 11 StKFG und deren Übertragung auf die Fernuniversität in Hagen, auf die Fachhochschule Gelsenkirchen sowie auf die an den Verbundstudien teilnehmenden Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Fern- und Verbundstudien – RVO NRW)

Ausfertigungsdatum:
26.11.2008
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.