LoStV · Nordrhein-Westfalen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Ausfertigungsdatum:
26.06.2004
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1

Zustimmung zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen vom 13.Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

Artikel

2

Zustimmung zum Staatsvertrag über dieRegionalisierung von Teilen der von denUnternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblockserzielten Einnahmen Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 13. Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

Artikel

3

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (1) Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. (2) Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Staatsverträge wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Sollten die Staatsverträge gegenstandslos werden, macht das Innenministerium dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli 2004 bekannt. Düsseldorf, den 22. Juni 2004 Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Stellvertreterdes Ministerpräsidenten Dr. Michael V e s p e r Der Innenministerzugleich fürden Finanzminister Dr. Fritz B e h r e n s Zusatz zu Artikel 3 Abs. 2 Bekanntmachungdes In-Kraft-Tretens des Staatsvertrageszum Lotteriewesen in Deutschland Vom 21. Juli 2004 Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum 30. Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland nach § 18 am 1. Juli 2004 in Kraft getreten. Düsseldorf, den 21. Juli 2004 Der Ministerpräsidentdes Landes Nordrhein-Westfalen Peer S t e i n b r ü c k Bekanntmachungdes In-Kraft-Tretens des Staatsvertragesüber die Regionalisierung von Teilen der vonden Unternehmen des DeutschenLotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 21. Juli 2004 Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum 30. Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen nach § 7 Abs. 1 am 1. Juli 2004 in Kraft getreten. Düsseldorf, den 21. Juli 2004 Der Ministerpräsidentdes Landes Nordrhein-Westfalen Peer S t e i n b r ü c k

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.