Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Antiochenisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland und Mitteleuropa mit Sitz in Köln sowie an die Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“) mit Sitz in Düsseldorf

Ausfertigungsdatum:
26.04.2022
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Der Antiochenisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland und Mitteleuropa mit Sitz in Köln werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

§ 2

Der Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“) mit Sitz in Düsseldorf werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.