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title: "AÜVO — Verordnung zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes auf die NRW.BANK (Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm Aufgabenübertragungsverordnung – RWP-AÜVO)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/nw/26022025-verordnung-zur-uebertragung-von-aufgaben-im-rahmen-des-regionalen"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Nordrhein-Westfalen"
language: "de"
source: "https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/26022025-verordnung-zur-uebertragung-von-aufgaben-im-rahmen-des-regionalen"
updated: "2026-05-13T16:47:49+00:00"
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# AÜVO — Verordnung zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes auf die NRW.BANK (Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm Aufgabenübertragungsverordnung – RWP-AÜVO)

**Landesrecht Nordrhein-Westfalen**
*Ausfertigung:* 26.02.2025


### § 1 — Aufgabenübertragung

(1) Der NRW.BANK wird die Durchführung der Programme „gewerbliche Förderung RWP-nicht investiv“ und „gewerbliche Förderung RWP-investiv“ zur ausschließlichen Wahrnehmung als Bewilligungsbehörde übertragen. Dies umfasst die 1. Antragsbearbeitung, 2. Bewilligung, 3. Auszahlung, 4. Mittelsteuerung, 5. Bearbeitung von Projektänderungen, 6. Bearbeitung von Verwendungsnachweisen, 7. Bearbeitung von Widerrufs-, Rücknahme- und Rückforderungsbescheiden, 8. Bearbeitung von Klageverfahren sowie 9. beim Förderprogramm „gewerbliche Förderung RWP-investiv“ Entscheidungsvorbereitung für den Arbeitskreis gewerbliche Wirtschaft. (2) Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.

### § 2 — Ausschließlichkeit

Mit der Wahrnehmung der in § 1 aufgeführten Aufgaben und Geschäfte darf die Landesverwaltung Dritte nicht beauftragen. Die NRW.BANK darf sich bei der Erfüllung der Aufgaben und Geschäfte nach § 1 geeigneter Dritter bedienen.

### § 3 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2034 außer Kraft. Die Ministerin für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energiedes Landes Nordrhein-Westfalen

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— Verordnung zur Übertragung von Aufgaben im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes auf die NRW.BANK (Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm Aufgabenübertragungsverordnung – RWP-AÜVO)
Amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/26022025-verordnung-zur-uebertragung-von-aufgaben-im-rahmen-des-regionalen
Quelle: recht.nrw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
