Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen auf das Finanzministerium
- Ausfertigungsdatum:
- 26.01.2016
Die Befugnis der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 39 Absatz 2 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) wird auf das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Der Finanzminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.