Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit nach § 4a Absatz 2 des Bestattungsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 24.12.2022
Zuständigkeit nach § 4a Absatz 2 des Bestattungsgesetzes
Zuständig für die Anerkennung einer Organisation als Zertifizierungsstelle nach § 4a Absatz 2 des Bestattungsgesetzes ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie,Gleichstellung, Flucht und Integration Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Der Ministerfür Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationalessowie Medien und Chef der Staatskanzlei
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.