Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) vom 12. Juni 2017 (Studienakkreditierungsstaatsvertragsgesetz)
- Ausfertigungsdatum:
- 24.10.2017
(1) Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) vom 12. Juni 2017 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht. (2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags, der sich nach seinem Artikel 18 Absatz 1 bemisst, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben werden.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Ministerfür Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration Der Minister der Finanzen Der Minister des Innern Die Ministerinfür Schule und Bildung Der Minister der Justiz Die Ministerinfür Kultur und Wissenschaft
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.