Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlass von Durchführungsvorschriften zum Gesetz der Militärregierung Nr. 59 (Rückerstattungsgesetz)

Ausfertigungsdatum:
24.09.2011
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Rückerstattungsgesetzes wird auf das für Justiz zuständige Ministerium übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Der Ministerpräsidentdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.