Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlass von Durchführungsvorschriften zum Gesetz der Militärregierung Nr. 59 (Rückerstattungsgesetz)
- Ausfertigungsdatum:
- 24.09.2011
Die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Rückerstattungsgesetzes wird auf das für Justiz zuständige Ministerium übertragen.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Der Ministerpräsidentdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.