Nordrhein-Westfalen

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den ordentlichen Gerichten1

Ausfertigungsdatum:
24.08.2017
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.