Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ausfertigungsdatum:
- 24.02.2001
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit
Vom 9. Januar 2001
Aufgrund der §§ 14 Abs. 4 Satz 3, 15 Abs. 2 Satz 2, 17 Abs. 3, 20 Abs. 1 Satz 2, 33 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 3, 34 Abs. 2 Satz 2, 35 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 3, 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 333) wird verordnet:
Die der Landesregierung nach §§ 14 Abs. 4 Satz 2, 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Abs. 2, 20 Abs. 1 Satz 1, 33 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 2, 34 Abs. 2 Satz 1, 35 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 2, 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Justizministerium übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Mit demselben Tage tritt die Verordnung über den Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit vom 30. August 1983 (GV. NRW. S. 378) außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-WestfalenDer Ministerpräsident Der Justizminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.