Verordnung · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über den Betrieb und Ausgestaltung des Serviceportals. NRW gemäß § 5 a des E-Government-Gesetzes (Serviceportal. NRW-Verordnung)

Ausfertigungsdatum:
23.12.2020
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.