Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelische Gesellschaft für Deutschland mit Sitz in Radevormwald
- Ausfertigungsdatum:
- 23.10.2019
Der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland mit Sitz in Radevormwald werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.