Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
- Ausfertigungsdatum:
- 22.03.2017
Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt undVerbraucherschutz
Dem Landesamt wird die Ausführung folgender Vorschriften übertragen: 1. des Energieverbrauchsrelevante Produkte Gesetzes vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258) in der jeweils geltenden Fassung, 2. des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) in der jeweils geltenden Fassung, 3. der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 30. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2616) in der jeweils geltenden Fassung, 4. der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 28. Mai 2004 (BGBl. I S. 1037) in der jeweils geltenden Fassung und 5. der EU-Verordnung 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter (ABl. L 342 22.12.2009, S. 46).
Inkrafttreten und Berichtspflicht
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Das für Klimaschutz zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung zum 31. Dezember 2020 über die Erfahrungen mit der Verordnung. Der Ministerfür Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,Natur- und Verbraucherschutz
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.