Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten im Land Nordrhein-Westfalen (eGrundakten-Einführungsverordnung NRW – eGruVO NRW)
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten im Land Nordrhein-Westfalen (eGrundakten-Einführungsverordnung NRW – eGruVO NRW)
Anlage eGruVO NRW – Grundbuchämter mit elektronischem Rechtsverkehr, Zeit-
punkt des Beginns des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen
(Weiter-)Führung von Grundakten
(zu § 1 Abs. 1 und § 5)
Grundbuchamt Zeitpunkt des Beginns des Zeitpunkt des Beginns der
elektronischen Rechtsverkehrs elektronischen
(§ 1 Abs. 1) (Weiter-)Führung von Grund-
akten (§ 5)
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Amtsgericht Bergheim 1. Mai 2025 1. Mai 2025
Amtsgericht Kerpen 1. Juni 2025 1. Juni 2025
Amtsgericht Minden 1. Juni 2025 1. Juni 2025
Amtsgericht Oberhausen 1. Mai 2025 1. Mai 2025
Amtsgericht Steinfurt 1. März 2025 1. März 2025
Amtsgericht Wermelskirchen 1. März 2025 1. März 2025
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Quelle: recht.nrw.de.
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