Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
- Ausfertigungsdatum:
- 21.12.2011
Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe werden ab dem 1. Juli 2009 in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 359 EURO, für sonstige Haushaltsangehörige bis zurVollendung des 6. Lebensjahres 215 EURO, für sonstige Haushaltsangehörige ab Beginndes 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251 EURO, für sonstige Haushaltsangehörige ab Beginndes 15. Lebensjahres 287 EURO. Für Personen, die in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben, beträgt der monatliche Regelsatz jeweils 323 EURO.
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 10. Juni 2008 (GV. NRW. S. 473) außer Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2013 über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Ministerfür Arbeit, Gesundheit und Soziales
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.