und Prüfungsordnung Kartograph · Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im öffentlichen Dienst für den Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kartograph-APO Kart)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im öffentlichen Dienst für den Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kartograph-APO Kart)
Anlage 1
(zu § 24 Abs.1)
Prüfungszeugnis
entsprechend § 37 Berufsbildungsgesetz - BBiG
Herr/Frau ……………..…………………………….
geboren am …………………..…. in ……………………….………….
hat am ……………… die Abschlussprüfung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im
öffentlichen Dienst für den Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin vom 16. Dezember 1999
(GV.NRW 2000 S. 3) in der jeweils geltenden Fassung
mit dem Gesamtergebnis …………………..……………. bestanden
und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung
Kartograph/in
zu führen.
Die Prüfungsleistungen im Einzelnen:
Ergebnis der praktischen Prüfung …………….…………….
Ergebnis der schriftlichen Prüfung …………….…………….
……………………………., den ……………………….
Der Prüfungsausschuss
für den Ausbildungsberuf
Kartograph/Kartographin
bei der Bezirksregierung Köln
(Siegel)
………………………………………………
(Vorsitzender/Vorsitzende)
Ergebnis der berufsschulischen Leistungen entsprechend § 37 Abs. 3 BBiG:
Laut Konferenzbeschluss des ………….-Berufskollegs vom ..............…….hat Herr/Frau……………. den
Berufsschulabschluss mit der Durchschnittsnote ……………….. erworben.
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Quelle: recht.nrw.de.
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Speicherdauer: bis zu 24 Monate.