Durchführungsverordnung zum Landesdisziplinargesetz Nordrhein-Westfalen (Landesdisziplinargesetz – LDG NRW) bei den Körperschaften unter der Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (DVO-LDG NRW für Körperschaften im Geschäftsbereich MAGS – DVO-LDG-NRW)
- Ausfertigungsdatum:
- 20.11.2006
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.