und Strahlenschutzrecht – ZustVO AtStrlSch · Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts (Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht – ZustVO AtStrlSch)
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts (Zuständigkeitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht – ZustVO AtStrlSch)
Anlage 1
Verzeichnis der Rechtsvorschriften
Atom- und Strahlenschutzrecht
1 Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565) in
der jeweils geltenden Fassung
2 Verordnungen auf Grund des Atomgesetzes:
2.1 Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung vom 30. April 2009 (BGBl. I S. 1000) in
der jeweils geltenden Fassung
2.2 Atomrechtliche Entsorgungsverordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2172;
2021 I S. 5261) in der jeweils geltenden Fassung
3 Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) in der jeweils geltenden Fassung
4 Verordnungen auf Grund des Strahlenschutzgesetzes:
4.1 Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S.
5261) in der jeweils geltenden Fassung
4.2 Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2660) in
der jeweils geltenden Fassung
5 Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll vom 29. Januar
2000 (BGBl. I S. 74; 2004 II S. 789) in der jeweils geltenden Fassung
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Quelle: recht.nrw.de.
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Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden.
Speicherdauer: bis zu 24 Monate.