Verordnung – LHEPVO NRW · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan (Landeshochschulentwicklungsplan-Verordnung – LHEPVO NRW)

Ausfertigungsdatum:
19.11.2016
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Landeshochschulentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LHEP NRW)

Der Landeshochschulentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LHEP NRW), der als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht wird, ist Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.