Nordrhein-Westfalen

Verordnung über Sitz und Bezirk der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz, der Staatlichen Umweltämter und des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz

Ausfertigungsdatum:
19.04.2004
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

1 Verordnung über Sitz und Bezirkder Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz

Sitz und Bezirk der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz werden nach Maßgabe der Anlage 1 zu dieser Verordnung bestimmt.

Artikel

2 Verordnung über Sitz und Bezirkder Staatlichen Umweltämter

Sitz und Bezirk der Staatlichen Umweltämter werden nach Maßgabe der Anlage 2 zu dieser Verordnung bestimmt.

Artikel

3 Verordnung über Sitz und Bezirkdes Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz

Sitz und Bezirk des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz wird nach Maßgabe der Anlage 3 zu dieser Verordnung bestimmt.

Artikel

4 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 19. April 2004 in Kraft. Sie tritt 3 Jahre nach dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Ministerfür Wirtschaft und Arbeit Die Ministerinfür Umwelt und Naturschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.