Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen auf das Finanzministerium
- Ausfertigungsdatum:
- 17.12.2014
Die Befugnis der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 55 a Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird auf das Finanzministerium übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Finanzminister Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 196 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.