Leistungsbezügeverordnung · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO)

Ausfertigungsdatum:
17.10.2009
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO)

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 17.10.2009 Gültig bis: 30.11.2009 Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von For- schungs- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeist- BVO) Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.