Nordrhein-Westfalen

Zustimmung zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Ausfertigungsdatum:
17.05.2018
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Zustimmung zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 8. Mai 2018

 

(Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GV. NRW. S. 214))

 

 

Dem in der Zeit vom 5. Dezember 2017 bis 18. Dezember 2017 unterzeichneten Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.

 

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

 

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

 

Der Minister der Finanzen

 

Der Minister des Innern

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.