Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

Ausfertigungsdatum:
17.04.2021
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Fachbereiche

Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen gliedert sich in die Fachbereiche Allgemeine Verwaltung/Rentenversicherung und Polizei.

§ 2

Abteilungen

Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen hat Abteilungen in Bielefeld, Duisburg, Köln, Gelsenkirchen und Münster. Das für Inneres zuständige Ministerium kann durch Erlass die Einrichtung von zusätzlichen Studienstandorten im Einzugsbereich der Abteilungen regeln.

§ 3

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2014 in Kraft. Der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.