Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006

Ausfertigungsdatum:
16.12.2006
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird in der Anlage* veröffentlicht.

§ 2

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie erlässt die Rechtsverordnungen gemäß Artikel 15 des Staatsvertrages. Es setzt die Zulassungszahlen gemäß Artikel 7 Abs. 1 des Staatvertrages durch Rechtsverordnung fest. Es ist zuständige Landesbehörde gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Staatsvertrages.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. *Der Staatsvertrag ist bereits in der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2006 veröffentlicht (GV. NRW. S. 510 ). Düsseldorf, den 21. November 2006 Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Ministerfür Innovation, Wissenschaft,Forschung und Technologie Bekanntmachungdes Inkrafttretens des Staatsvertrages über dieVergabe von Studienplätzen Vom 8. Januar 2008 Nachdem am 21. Dezember 2007 die letzte Ratifikationsurkunde zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt wurde, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Düsseldorf, den 8. Januar 2008 Der Ministerpräsidentdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.