Verordnung über das In-Kraft-Setzen der Vorschrift des § 6 des Grundbuchbereinigungsgesetzes im Gebiet Nordrhein-Westfalens
- Ausfertigungsdatum:
- 16.10.2014
Die Vorschrift des § 6 des Grundbuchbereinigungsgesetzes wird im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft gesetzt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.