Nordrhein-Westfalen

Verordnung über das In-Kraft-Setzen der Vorschrift des § 6 des Grundbuchbereinigungsgesetzes im Gebiet Nordrhein-Westfalens

Ausfertigungsdatum:
16.10.2014
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Vorschrift des § 6 des Grundbuchbereinigungsgesetzes wird im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft gesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.