Verordnung über die Zusammenfassung von Geschmacksmusterstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen (Konzentrations-VO Geschmacksmuster-, Urheber-, Markenrecht)
- Ausfertigungsdatum:
- 16.06.2004
Konzentration bei den Landgerichten
Geschmacksmusterstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und die Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig ist, werden zugewiesen dem Landgericht Düsseldorf für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf, dem Landgericht Bielefeld für die Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold, Münster und Paderborn, dem Landgericht Bochum für die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Siegen, dem Landgericht Köln für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln.
Konzentration bei den Amtsgerichten
Urheberrechtsstreitsachen, die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören, werden zugewiesen dem Amtsgericht Düsseldorf für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf, dem Amtsgericht Bielefeld für die Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold, Münster und Paderborn, dem Amtsgericht Bochum für die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Siegen, dem Amtsgericht Köln für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln.
Aufhebungsvorschrift
Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Fußnoten § 3 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift.
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das Justizministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Der Justizministerdes Landes Nordrhein-Westfalen.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.