Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen auf das Ministerium der Finanzen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren
- Ausfertigungsdatum:
- 16.01.2026
Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen auf das Ministerium der Finanzen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren
Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach 1. § 32 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 163) geändert worden ist, 2. § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliedernummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 319) geändert worden ist, 3. § 110a Absatz 1d Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 319) geändert worden ist, werden auf das Ministerium der Finanzen für dessen Geschäftsbereich übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.