Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte

Ausfertigungsdatum:
15.09.2001
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.