Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die gerichtliche Entscheidung in Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen (Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen - Konzentrations-VO - § 66 WpÜG)

Ausfertigungsdatum:
15.05.2002
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.