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title: "BAföG — Verordnung über die Zuständigkeit zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses für mit Ausbildungsförderung oder mit einem Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte (Heizkostenzuschuss Zuständigkeitsverordnung-BAföG-AFBG - HkzZVO-BAföG-AFBG)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/nw/14022023-verordnung-ueber-die-zustaendigkeit-zur-gewaehrung-eines"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Nordrhein-Westfalen"
language: "de"
source: "https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/14022023-verordnung-ueber-die-zustaendigkeit-zur-gewaehrung-eines"
updated: "2026-05-13T16:44:33+00:00"
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# BAföG — Verordnung über die Zuständigkeit zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses für mit Ausbildungsförderung oder mit einem Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte (Heizkostenzuschuss Zuständigkeitsverordnung-BAföG-AFBG - HkzZVO-BAföG-AFBG)

**Landesrecht Nordrhein-Westfalen**
*Ausfertigung:* 14.02.2023


### § 1 — Zuständigkeit

(1) Die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken und die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten sind vorbehaltlich des Absatzes 2 zuständig für die Gewährung des Heizkostenzuschusses an den in § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Heizkostenzuschussgesetzes vom 29. April 2022 (BGBl. I S. 698) in der jeweils geltenden Fassung genannten Personenkreis. (2) Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Gewährung des Heizkostenzuschusses an den in § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Heizkostenzuschussgesetzes genannten Personenkreis, der Ausbildungsförderung für eine Ausbildung in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg erhält. (3) Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Gewährung des Heizkostenzuschusses an den in § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Heizkostenzuschussgesetzes genannten Personenkreis.

### § 2 — Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft. Sie tritt am 31. Mai 2032 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Ministerin für Schule und Bildung Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft

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— Verordnung über die Zuständigkeit zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses für mit Ausbildungsförderung oder mit einem Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte (Heizkostenzuschuss Zuständigkeitsverordnung-BAföG-AFBG - HkzZVO-BAföG-AFBG)
Amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/14022023-verordnung-ueber-die-zustaendigkeit-zur-gewaehrung-eines
Quelle: recht.nrw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
