Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Aufgaben der Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland gemäß § 8a des Finanzverwaltungsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
13.03.2010
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Aufgaben gemäß § 8a des Finanzverwaltungsgesetzes werden von den Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland in ihren jeweiligen Bezirken wahrgenommen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. September 1998 in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2014 und danach alle fünf Jahre zu berichten. Der Finanzministerdes Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.