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title: "Gebührenzuständigkeitsübertragungsverordnung – HSPV — Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass einer Gebührenordnung für weiterbildende Studiengänge und zertifizierte Weiterbildungsangebote an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV-Gebührenzuständigkeitsübertragungsverordnung – HSPV-GZÜVO)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/nw/12092023-verordnung-zur-uebertragung-der-zustaendigkeit-fuer-den-erlass-einer"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Nordrhein-Westfalen"
language: "de"
source: "https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/12092023-verordnung-zur-uebertragung-der-zustaendigkeit-fuer-den-erlass-einer"
updated: "2026-05-13T16:45:11+00:00"
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# Gebührenzuständigkeitsübertragungsverordnung – HSPV — Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass einer Gebührenordnung für weiterbildende Studiengänge und zertifizierte Weiterbildungsangebote an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV-Gebührenzuständigkeitsübertragungsverordnung – HSPV-GZÜVO)

**Landesrecht Nordrhein-Westfalen**
*Ausfertigung:* 12.09.2023


### § 1

Das Ministerium des Innern überträgt die in § 3 Absatz 4 Satz 5 des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst vom 29. Mai 1984 (GV. NRW. S. 303) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführte Ermächtigung, für weiterbildende Studiengänge und zertifizierte Weiterbildungsangebote nach § 3 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst Gebühren zu erheben, jederzeit widerruflich auf die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

### § 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2028 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Minister des Innern

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— Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass einer Gebührenordnung für weiterbildende Studiengänge und zertifizierte Weiterbildungsangebote an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV-Gebührenzuständigkeitsübertragungsverordnung – HSPV-GZÜVO)
Amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/12092023-verordnung-zur-uebertragung-der-zustaendigkeit-fuer-den-erlass-einer
Quelle: recht.nrw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
